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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen gelten nur, soweit wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben.
1.2 Nachstehende Bedingungen gelten auch für künftige Lieferungen sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.
1.3 Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2 Vertragsgrundlagen
2.1 Sofern MSC ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zurzeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung Seitens MSC wirksam.
2.2 Eigenschaften der Produkte, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen von MSC oder seinen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwarten kann, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind.
2.4 Geraten wir in Verzug, kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen findet Ziffer 9 Anwendung.
2.5 Höhere Gewalt und andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, berechtigen uns, den Liefertermin entsprechend zu verschieben, oder - sofern durch vorgenannte Ereignisse die Auftragserfüllung ernsthaft in Frage gestellt oder unmöglich wird - beide Partner ganz oder teilweise vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass dies zu Schadensersatz berechtigt.
3 Lieferungen und Leistungen
3.1 Angebote von MSC sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von MSC, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 30 Tagen gültig.
3.2 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktion, und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen MSC hergeleitet werden können.
3.3 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt MSC ausdrücklich vorbehalten.
4 Rücknahmen
4.1 Die Rücknahme von uns gelieferter, mangelfreier Ware ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung möglich. Dies setzt voraus, dass sich die anderweitig verwendbare Ware in einem einwandfreien Auslieferzustand befindet und der Kunde einen angemessenen Abzug für Prüfung und Wiedereinlagerung durch unsere Lieferanten trägt.
4.2 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 7 Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
4.3 Unwesentliche Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.4 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von MSC benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden des MSC verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 4.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.
5 Angaben, Unterlagen, Vertraulichkeit
5.1 An allen von uns stammenden geschäftlichen und technischen Informationen behalten wir allein alle Rechte, einschließlich der Urheberrechte und dem Recht zur Anmeldung von Schutzrechten. Soweit erkennbar vertraulich, dürfen sie – insbesondere auch unsere Angebotsunterlagen - ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Anforderung zurückzugeben.
- Sofern besondere Vorschriften für unsere Leistungen zu beachten sind, wird uns der Kunde hierüber informieren und trägt den dadurch entstehenden Zusatzaufwand.
5.2 Mangels anderweitiger Vereinbarung rechnen wir Montage- und Servicearbeiten zu unseren jeweils gültigen Verrechnungssätzen ab. Verzögern sich Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von uns zu vertretende Umstände, rechnen wir die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen unseres Montagepersonals nach diesen Sätzen ab.
5.3 Ist eine Abnahme vereinbart, wird der Kunde diese innerhalb von 14 Tagen ab Fertigstellungsanzeige vornehmen, andernfalls die Abnahme als erfolgt gilt. Das gleiche gilt, wenn der Kunde die Liefergegenstände ohne Abnahme in Gebrauch nimmt.
6 Beanstandungen, Mängelrügen
6.1 Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Sachmängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.
6.2 Bei nicht ordnungsgemäßer Mangelrüge sind Beanstandungen ausgeschlossen.
6.3 Bei ungerechtfertigter Mangelrüge steht uns der Ersatz unserer Aufwendungen zu.
7 Mängelhaftung
7.1 Für Sach- und Rechtsmängel unserer Lieferungen haften wir – vorbehaltlich der Ansprüche gemäß Ziffer 9 - unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
7.2 Bei Vorliegen eines Sachmangels können wir zur Nacherfüllung nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten, wenn trotz einer von ihm gesetzten, angemessenen Frist ein erheblicher Mangel nicht behoben wurde. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung zu.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit für die uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen zu geben, andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Kosten befreit. Liegt der Nachbesserungsort im Ausland, werden Kosten nur in dem Umfang übernommen, in dem diese auch im Inland entstanden wären. Nur im Notfall und zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden kann der Kunde Mängel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und Ersatz der notwendigen Aufwendungen von uns verlangen.
7.4 Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäß Änderungen, Wartungs- oder Reparaturarbeiten vornehmen. Natürlicher Verschleiß (insbesondere bei Mehrschicht- oder Dauerbetrieb), nicht reproduzierbare Softwarefehler und Schäden durch unsachgemäße Behandlung gelten nicht als Sachmängel. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir oder unsere Lieferanten vor der Auslieferung an Liefergegenständen allgemein vornehmen, berechtigen nur bei einer wesentlichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit zu einer Beanstandung.
7.5 Sachmängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit nicht für Bauleistungen zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.
7.6 Für Rechtsmängel finden Ziffer 8 und im Übrigen Ziffer 7 entsprechende Anwendung.
7.7 Unsere Verpflichtung zum Ersatz von Schäden bzw. vergeblichen Aufwendungen richtet sich im Übrigen nach Ziffer 9. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8 Schutzrechte
Für Schutzrechtsverletzungen aufgrund von Vorgaben des Kunden haftet dieser vollumfänglich und stellt uns gegenüber Forderungen Dritter frei. Hinsichtlich Schutzrechtsverletzungen durch Zulieferungen beschränken wir unsere Haftung auf die gegenüber unserem Lieferanten bestehenden Ansprüche und treten diese an unseren Kunden ab. Im übrigen findet Ziffer 9 Anwendung.
9 Schadensersatzansprüche
Auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder sonstiger zwingender Regelungen. Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen zur Beweislast ist unsere Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Körper oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffenheitsrisikos haften. Eine Haftung für Betriebsunterbrechung, Daten-, Gewinn- oder Zinsverlust ist ausgeschlossen.
10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen vor.
10.2 Der Kunde ist zur Verarbeitung der Liefergegenstände oder deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben wir zur Sicherung unserer in Ziffer 10.1 genannten Ansprüche Miteigentum, das der Kunde uns schon jetzt überträgt. Der Kunde wird die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände unentgeltlich verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu dem Wert der durch die Verarbeitung oder die Verbindung entstandenen Gegenstände.
10.3 Wir gestatten unseren Kunden die Weiterveräußerung im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung unseres Eigentums zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab; diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Ziffer 10.1. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf aus wichtigem Grund, bei nicht nur vorübergehender Zahlungseinstellung oder Eintritt der Insolvenz.
10.4 Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen unseres Vorbehaltseigentums bzw. unserer Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen.
10.5 Wir sind berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Gegenstände zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Verlangen wir die Herausgabe, liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
10.6 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, vom Vertrag zurück zu treten und die sofortige Rückgabe der Liefergegenstände zu verlangen.
10.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
11 Zahlungsbedingungen
11.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich ab Auslieferung in Regenstauf. Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, werden dem Kunden entsprechend der jeweils geltenden Preisliste berechnet.
11.2 Erfolgt eine Zahlung nicht längstens innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit, sind wir berechtigt, hierüber unseren Kreditversicherer zu informieren.
11.3 Soweit unser Zahlungsanspruch infolge einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden gefährdet ist, sind wir berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu erbringen.
11.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zahlungen in entsprechender Höhe zurückbehalten.
11.5 Soweit von den Obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann MSC jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die MSC Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
12 EG-Einfuhrumsatzsteuer
11.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an MSC ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an MSC zu erteilen.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand, der aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
11.3 Jegliche Haftung von MSC aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten der MSC nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13 Datenschutz
13.1 MSC weist gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung darauf hin, dass MSC seine Stammdaten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur elektronischen automatisierten Verarbeitung der von MSC im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
13.2 Die Parteien verpflichtet sich, Angaben über den anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt.
14 Allgemeine Bestimmungen
12.1 Sollte eine Bestimmung der getroffenen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Partner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken.
12.2 Gerichtsstand ist Regensburg.
12.3 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).